Kanalsanierung
Erfassen, Planen, Ausschreiben und Überwachen
Das stärkste Einsparpotenzial liegt zu Beginn eines jeweiligen Projektes.
Die Grundlagenermittlung, die Projektvorbereitung und das Erarbeiten von Lösungen bzw. Konzepten unter Berücksichtigung der Gesamtzusammenhänge ist entscheidend für den Erfolg und der Wirtschaftlichkeit der auszuführenden Sanierung.
Wir bieten unser KnowHow bei der Mitwirkung in allen Bereichen, von der Grundlagenermittlung, Planung, Ausschreibung bis hin zur Überwachung an, um eine technisch optimale und wirtschaftliche Lösung unter Berücksichtigung der Gesamtzusammenhänge zu erarbeiten.
Gesetzliche Vorschriften
§61a Landeswassergesetz NRW Schreibt vor, dass bei bestehenden Hausanschlüssen eine Dichtheitsprüfung
- Bei einer Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen,
- spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen ist.
Befindet sich das Grundstück im Bereich eines Wasserschutzgebietes und ist eine der folgenden Bedingungen erfüllt
- häusliches Abwasser sowie Errichten der Grundstücksentwässerung vor den 01.01.1965,
- industrielles oder gewerbliches Abwasser sowie Errichtungen der Grundstücksentwässerung vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden, Ist die Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31. Dezember 2005 durchzuführen.